Kleingarten und Erholungsgarten – der „feine“ Unterschied!

Der Kleingarten (nach § 1 Absatz 1 des BKleingG) dient vorrangig dem Anbau von Obst, Gemüse und Blumen für den Eigenbedarf, also der nicht erwerbsmäßigen kleingärtnerischen Nutzung und zur Erholung.

Der Erholungsgarten (nach § 29 SchuldRAnpG – Ferienhaus- und Wochenendsiedlungen) jedoch dient in seiner Zweckbestimmung vorwiegend der Erholung. Die kleingärtnerische Nutzung hingegen ist hier zweitrangig.

Was aber ist ein Kleingarten und was beinhaltet § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes?

§ 1 Absatz 1 des BKleingG
Der Garten dient dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Obst, Gemüse und sonstigen Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung).
Der Kleingarten liegt in einer Anlage, in welcher mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (z.B. Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern) zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).

Was ist ein Erholungsgarten und was beinhaltet § 29 Schuldenrechtsanpassungsgesetzt?

§ 29 SchuldRAnpG
Ferienhaus- und Wochenendsiedlungen sind Flächen, die nach ihrer Zweckbestimmung und ihrer Art der Nutzung zur Erholung dienen und mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, zu Erholungszwecken die-nenden Bauwerken bebaut sind.
Der Erholungsgarten liegt in einer Anlage, in welcher gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen mit Ferienhaus- und Wochenendflächen verbunden sind und er ist kein Kleingarten im Sinne des § 1 Abs. 1 BKleingG.

Kleingarten oder Erholungsgarten – was passt zu wem?

Gerade unerfahrene Gärtner(-innen) denken zuerst bei einem Kleingarten an Erholung im Grünen, Grillen und einen geschützten Platz für die Kinder. Dabei wird in der Regel unterschätzt, dass ein Kleingarten auch Arbeitsaufwand heißt – Pflegen/Anbauen/Gießen – Fazit: der Garten wächst buchstäblich über den Kopf und das Unkraut über die Gartengrenze hinaus, zum Leidwesen der Nachbarn.
Beispiel: Familie Glockenblume und Familie Sonnenblume bewerben sich um einen Garten in einer Kleingartenanlage in der Nähe ihrer Wohnung.

Familie Sonnenblume lebt in einer Wohnung ohne Garten und Balkon, vermisst einen eigenen grünen Flecken zum Grillen, Feiern und Erholen mit einem großen Pool und Gartenhaus oder Bungalow. Sie möchte einfach nur Spaß haben. Obst und Gemüse mögen sie nicht, aber Blumen und viel grüne Fläche zum Toben für die Kinder. Selbst Anbauen? Warum? Gibt es doch alles zu kaufen. Wozu so viele Regeln und unnütze Vorschriften?

Familie Glockenblume lebt auch in einer Wohnung ohne Garten und Balkon. Auch sie sucht einen Flecken Grün, aber zum Gärtnern, Grillen, Erholen und einem Platz in der Natur für die Kinder. Sie möchten kein großes Gartenhaus und sind mit einem kleinen Pool für die Kinder zufrieden. Familie Glockenblume möchte viel Zeit im Garten verbringen und Obst und Gemüse anbauen – alle Familienmitglieder haben Spaß beim Gärtnern und Handwerken. Sie hat auch kein Problem sich in einem Verein und dessen Vereinsregeln und damit in die Gemeinschaft zu integrieren.

Für wen entscheidet sich wohl der Vorstand des Kleingartenvereins? – Hier die Lösung:

Der Vorstand des Kleingartenvereins entscheidet sich für Familie Glockenblume. Familie Sonnenblume hingegen verweist er an eine Ferienhaus- und Wochenendsiedlung.

Familie Glockenblume ist überglücklich. Familie Sonnenblume hingegen kann nicht verstehen, warum diese Familie und nicht sie den Zuschlag für den Kleingarten erhalten haben und ist enttäuscht.

Schon erraten warum der Vorstand des Kleingartenvereins so entschieden hat?

Richtig! – Ein Kleingarten ist in erster Linie ein Nutzgarten für den Anbau von Gartenbauprodukten für den Eigenbedarf und kein reiner Erholungsgarten. Familie Glockenblume suchte einen Garten, wo alle Spaß beim Gärtnern und Handwerken haben können und deshalb bekam sie den Zuschlag.

Für das Zusammenleben im Kleingarten gilt in besonderem Maße das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis.

Können Sie sich mit all diese oben genannten Themen identifizieren, dann ist ein Kleingarten genau das Richtige für Sie und ihre Familie.


Antrag auf Mitgliedschaft mit Pachtverhältnis in einem Kleingartenverein als PDF herunterladen: